Externe Beratung für Medizinproduktesicherheit
Das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten und Medizingeräten zählt haftungsrechtlich zu den sog. „voll beherrschbaren Bereichen“ jeder gesundheitseinrichtung. Im Unterschied zu den hohen Anforderungen, die im Interesse der Patientensicherheit an die Zulassung von Arzneimitteln gestellt werden, reicht in Europa für die Marktzulassung von Medizinprodukten die CE-Kennzeichnung – selbst für Medizinprodukte der hohen und höchsten Risikoklasse. Das damit verbundenen Anwendungsrisiko verantwortet der Anwender bzw. der Betreiber ausschließlich selbst.
Unsere Experten der Ninoy Quality unterstützen den Betreiber bei der Erfüllung seiner Betreiberpflichten Gesundheitseinrichtungen als Medizinproduktebeauftrage oder Beauftragte Personen gemäß MPBetreibV..